Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
1. Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle von avisomedia
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots von avisomedia
durch den Kunden.
3. Wenn
der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass avisomedia
diese schriftlich anerkennt.
4. Die
AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen von avisomedia.
§ 2 Überlassenes Bild-, Ton- oder Textmaterial
1. Die
AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild-, Ton- oder Textmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Material.
2. Der
Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von
avisomedia gelieferten Material
um Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 1, 5 und 6 UrhRG handelt.
3. Vom
Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das
überlassene Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
einschl. Zinsen und Kosten (bei Wechseln und Schecks bis zur Gutschrift auf dem
Konto von avisomedia)
Eigentum von avisomedia,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Das
Rohmaterial bleibt grundsätzlich Eigentum von
avisomedia.
Auch die Endprodukte dürfen von avisomedia
kostenlos zu eigenen Werbezwecken " auch im Internet " verwendet werden.
5.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
§ 3 Nutzungsrechte
1. Der
Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 50% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit
der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Sender, Zeitung, CD-Rom usw.), für das
das Material ausweislich des Lieferscheines oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung von avisomedia.
Das gilt insbesondere für:
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eine Zweitverwertung
oder Zweitveröffentlichung
, |
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jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials, |
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die Digitalisierung, Speicherung
oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials dient,
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jegliche
Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern, |
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jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt), |
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die Weitergabe des
digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind. |
5.
Veränderungen des Materials zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von
avisomedia
und nur mit entsprechendem Hinweis zulässig.
6. Der
Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung / Sendung des von
avisomedia
vorgegebenen Urhebervermerks.
§ 4 Angebote, Lieferung, Honorare
1. Die
Angebote von avisomedia
sind freibleibend.
2.
Liefertermine und "fristen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie
sind " sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde " annähernd zu
verstehen.
3. Sollte
eine vertragsgemäße Lieferung des Materials aufgrund von Umständen, die
avisomedia
nicht zu verantworten hat, unmöglich sein, sind die bis zum Zeitpunkt des
Eintretens der entsprechenden Umstände entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen.
4. Es
gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach den jeweils marktüblichen Preisen. Bei notwendigen
Auslandsaufenthalten wird ein Aufschlag von 25% pro Tag berechnet. Das Honorar
versteht sich in Euro und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
5. Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten
Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.
6. Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Honorare für
Kamerateam, Cutter, Kosten für Schnitt, Equipment, Studios oder für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
7. Ab
einem Netto-Auftragswert von 5.000 Euro wird vor Produktionsbeginn eine Anzahlung
von 25% fällig, ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro eine Anzahlung von 50%.
8. Kleine
Änderungen am Endprodukt sind im Preis inklusive. Bei der Endabrechnung darf ein
ggf. notweniger Aufschlag gegenüber dem Angebot 10% nicht überschreiten.
9. Das
Honorar gemäß § 4.4 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht genutzt wird.
11. Im
Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist ein angemessenes
Ausfallhonorar zu zahlen. Als Richtwerte gelten:
-
Stornierung bis zu 1 Woche vor Produktionsbeginn: 25%
-
Stornierung bis zu 3 Tagen vor Produktionsbeginn: 50%
-
Stornierung innerhalb eines Tages vor Produktionsbeginn: 100%
Bis dato
angefallene Recherchekosten sind in jedem Fall voll zu zahlen.
1 Das
Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit
in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Danach kommt der
Kunde automatisch in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8%
p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden zulässig.
§ 5
Rückgabe des Materials
1.
Überlässt avisomedia
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Material lediglich zum
Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat
der Kunde das Material spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von
avisomedia
schriftlich bestätigt worden ist.
2. Die
Rücksendung des Materials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei
avisomedia.
§ 6 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von
avisomedia
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei
nicht rechtzeitiger Rückgabe des Materials (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in § 5.1 gesetzten Frist eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 1%
des Nutzungshonorars pro Tag.
4. Für
beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Material ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass avisomedia
die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
ä 300,00 Euro pro DUB,
ä 2.000,00 Euro pro Master.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem
Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt
beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Durch
diese Zahlungen gemäß § 6 werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige(n) Bestimmung(en) durch (eine)
sinnentsprechende wirksame Bestimmung(en) zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz
von avisomedia.
Itzehoe,
den 18.07.2001
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